Lehrveranstaltungen



Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 70 ECTS-AP zu absolvieren.
Pflichtmodule (70 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Pflichtmodul 1: Vertiefende Theorie (15 ECTS-AP, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse von ausgewählten Theorien und Ansätzen aus der Medien- und Kommunikationswissenschaft in den drei Themengebieten "Emerging Media", "Mediendynamiken und Nachhaltigkeit" sowie "Digitale Demokratie und Gesellschaft". Sie können diese differenzieren und kritisch beurteilen. Sie sind in der Lage, selbständig und theoriegeleitet, exemplarische wissenschaftliche Texte aus den drei Themenbereichen zu bearbeiten. Die Studierenden können Medien- und Kommunikationstechnologien, digitale Kulturen sowie Prozesse des Medienwandels auf dieser Basis analysieren und gesellschaftliche und politische Folgen und Herausforderungen digitaler Vernetzung identifizieren, reflektieren sowie konstruktiv und kritisch sowohl mit Expertinnen und Experten als auch mit Leiinnen und Laien diskutieren.
Pflichtmodul 2: Vertiefende Methodologie (15 ECTS-AP, 6 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden erfassen Stärken und Schwächen von Theorien und Ansätzen der medien- und kommunikationswissenschaftlichen Forschung. Sie verfügen über ein vertieftes Verständnis der begrenzten Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Forschungsdesigns sowie von Fragen der Gegenstandsangemessenheit, Verallgemeinerungsfähigkeit und Güterkriterien in der empirischen Sozialforschung. Sie können qualitative und quantitative Datenerhebungs-- und Analysemethoden und die so genannten digitalen Methoden handhaben und erproben deren praktische Anwendungen in Übungen. Die Studierenden sind in der Lage, zweckmäßige Untersuchungsdesigns für verschieden Arten von medien- und kommunikationswissenschaftlichen Forschungsvorhaben zu wählen und zu planen. Sie erfassen Stärken und Schwächen unterschiedlicher methodischer Zugänge und können diese für die Beantwortung von Fragestellungen einsetzen, kritisch reflektieren und Schlussfolgerungen für ihren Einsatz ziehen. Sie können in der Kommunikation mit Expertinnen und Experten als auch mit Laiinnen und Laien Analysen heranziehen, die ihre Argumente untermauern. Die Studierenden erkennen forschungsethische Fragen (Umgang mit Befragten, Umgang mit Daten, Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis etc.) und können diese reflektieren.
Pflichtmodul 4: Digitalisierung und Datafizierung II (Governance und Datenkritik) (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden sind in der Lage, Prozesse der Digitalisierung und Datafizierung und die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für das gesellschaftliches Leben zu beurteilen und kritisch zu reflektieren. Sie verfügen über die Kompetenz zur eigenständigen Formulierung von übergreifenden und kontextbezogenen Fragestellungen und Schlussfolgerungen in den Bereichen Ethik, Recht und Governance. Sie verfügen über ein fortgeschrittenes Verständnis sozialer, kultureller, politischer und wirtschaftlicher Aspekte von Prozessen der Digitalisierung und Vermessung der Gesellschaft. Die Studierenden sind in der Lage, digitale Methoden und Daten ethisch begründet zu erfassen, kritisch zu reflektieren und sowohl mit Expertinnen und Experten als auch mit Laiinnen und Laien zu diskutieren.
Pflichtmodul 5: Forschungsprojekt (10 ECTS-AP, 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden sind in der Lage, unter Berücksichtigung methodischer Aspekte und aktueller wissenschaftlicher Entwicklungen spezifische Forschungsfragen im Bereich der Medien- und Kommunikationswissenschaften zu erarbeiten. Sie können eigene und fremde Forschungsergebnisse bewerten und sie können Forschungsfragen und kontroverse Perspektiven aus ihrer Disziplin erläutern und quellenkritisch reflektieren. Sie verfügen damit über Kompetenzen zur aktiven Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs sowie zur Vermittlung und Präsentation wissenschaftlicher Ergebnisse. Die Studierenden können eigenständig Projekte organisieren und durchführen. Sie haben zudem ihre kommunikativen und sozialen Kompetenzen durch die Kombination von Teamarbeit und selbständigem Arbeiten im Seminarkontext vertieft. Nach Abschluss diese Moduls sind die Studierenden in der Lage, ein eigenes Forschungsvorhaben für die Masterarbeit selbständig durchzuführen.
Pflichtmodul 6: Vorbereitung Masterarbeit (2,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden können ihr geplantes Forschungsvorhaben im Lichte der Anforderungen an Masterarbeiten in einem Thema darlegen und kritisch hinterfragen. Sie sind in der Lage, eine inhaltliche Kurzbeschreibung der geplanten Masterarbeit (Exposé) zu verfassen und einen zeitlichen Ablauf zu skizzieren.
Pflichtmodul 7: Verteidigung der Masterarbeit (2,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung aller anderen Pflicht- und Wahlmodule sowie der Masterarbeit.
Lernergebnis: Die Studierenden können die theoretischen und methodologischen Positionen sowie Ergebnisse der Masterarbeit im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums mündlich darstellen, reflektieren und in einer Diskussion verteidigen. Sie sind in der Lage, die Ergebnisse der Masterarbeit überzeugend in einer Präsentation zusammenzufassen, den sich daraus ergebenen Wissenszuwachs für die Disziplin darzustellen und den Expertinnen und Experten ihr fachliches Wissen sowie ihre Bewertungs- und Methodenkompetenzen nachvollziehbar vermitteln.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.