Allgemeine Registrierungsbedingungen

Version: 12.02.2014

Registrierung

Die Registrierung für ein Studium mit Aufnahmeverfahren wird durch die vom Rektorat der Universität Innsbruck für dieses Studium erlassene Verordnung geregelt. Gemäß dieser Verordnung bestimmt das Rektorat, ob und in welcher Höhe ein Kostenbeitrag für die Registrierung zu entrichten ist.

Der Kostenbeitrag ist für jedes Studium getrennt zu entrichten. Die Registrierung für ein Studium ist erst mit der Bezahlung des Kostenbeitrags abgeschlossen. Die Studienwerberin oder der Studienwerber erhält nach Abschluss der Registrierung eine amtssignierte Registrierungsbestätigung.

Langt der Kostenbeitrag nicht innerhalb der Registrierungsfrist ein, scheidet die Studienwerberin oder der Studienwerber aus dem Aufnahmeverfahren aus.

Zahlungsmöglichkeiten

Die Bezahlung des Kostenbeitrags kann erfolgen über:

  • Kreditkarte (VISA, MasterCard, AMEX)
  • EPS / Onlinebanking
  • SEPA-Zahlungsanweisung

Storno

Die Stornierung einer Registrierung ist nicht möglich. Weiters ist es nicht möglich, den Kostenbeitrag für ein Studium auf ein anderes Studium umzubuchen.

Der Kostenbeitrag wird nicht rückerstattet.