Lehrveranstaltungen
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Modul 1: Gender und Ökonomie I (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden können die genderspezifischen Auswirkungen von Praktiken des Organisierens beurteilen und geeignete Gestaltungsmaßnahmen auf der Grundlage von Kenntnissen der geschlechterspezifizierenden und diversitätsbezogenen Organisationsforschung identifizieren.
Modul 2: Gender und Ökonomie II (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse über die Relevanz von Geschlecht in ökonomischen Zusammenhängen (z.B. Einkommen, Arbeitsmarkt, Ressourcenverteilung, Wirtschaftspolitik, Gender Budgeting) und können eine geschlechterkritische Perspektive in die Diskussion von wirtschafts- und sozialpolitischen Fragestellungen einbeziehen
Modul 3: Geschlecht, Ethnizität und Kultur (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden kennen aktuelle und historische Formen der Repräsentation von Geschlecht und Ethnizität in unterschiedlichen kulturellen Symbolisierungssystemen, sie können die Wechselwirkungen zwischen Gender-und ethnischen Repräsentationen und den (Re-)Konstruktionen anderer sozialer Realitäten erfassen sowie insgesamt geschlechtsspezifische Aspekte in den Kulturwissenschaften wahrnehmen und reflektieren.
Modul 4: Geschlecht, Ethnizität und Sprache (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verstehen die Konstruktionen von Geschlecht und Ethnizität durch Sprache. Sie sind fähig, zentrale Themen, Konzepte und Kontexte der feministischen Linguistik zu beurteilen und sich exemplarisch mit Teilbereichen des Forschungsgegenstandes sowie Theorien und Methoden der feministischen Linguistik auseinanderzusetzen.
Modul 5: Geschlecht und Recht: Normen und Normierungen (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden erkennen den Einfluss von Recht und Gesetz auf die unterschiedlichen Lebensformen von Frauen und Männern, sie sind fähig, gesellschaftliche Hierarchisierungen und Diskriminierungen im rechtlichen Kontext zu beurteilen, sie kennen die Grundzüge einschlägiger rechtlicher Regelungen (z.B. rechtliche Gleichstellung, Gender Mainstreaming) und können analysieren, wie Recht an der Konstruktion von Geschlecht beteiligt ist.
Modul 6: Geschlecht, Ethnizität und Medien (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über ein grundlegendes theoretisches Wissen über Medien und mediale Kommunikation, über Geschlecht als Produkt sozialer Prozesse, diskursiver Praktiken und visueller Repräsentation in historischer und aktueller Perspektive. Sie sind in der Lage, Gegenentwürfe und Strategien der Veränderung zu konzipieren.
Modul 7: Gender und Globalisierung (10 ECTS-AP, 4 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden kennen die Relevanz von Genderfragen im Kontext von nachhaltiger Entwicklung vor dem Hintergrund von zeitgenössischen und historischen Globalisierungsprozessen. Sie können kritisch und eigenständig Fragen auf diesem Gebiet analysieren und Zusammenhänge herstellen.
Modul 8: Praxis (10 ECTS-AP, 1 SSt.)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1-4
Lernergebnis: Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld an; nach Abschluss des Moduls wissen die Studierenden um die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid.
Die Studierenden haben zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 200 Stunden bzw. 8 ECTS-AP zu absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden und zwar in Einrichtungen, in denen Genderexpertinnen bzw. Genderexperten, Gleichstellungs- bzw. Diversitätsbeauftragte im Sinne des § 1 Abs. 4 tätig sind (z.B. in Bildungsinstitutionen und Forschungseinrichtungen, bei Medien, in privatwirtschaftlichen Unternehmungen, NGOs und Non-Profit-Organisationen, in der öffentlichen Verwaltung, in internationalen Organisationen, in Einrichtungen, die in den Bereichen Migration und Integration, der Sozial-, Kultur-, Wirtschafts-, Entwicklungs- und Gleichstellungspolitik tätig sind). Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin bzw. den Universitätsstudienleiter einzuholen. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen.
Modul 9: Modul aus einem (anderen) an den beteiligten Fakultäten (§ 1 Abs. 1) eingerichteten Masterstudium (10 ECTS-AP)
(keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: die im jeweiligen Curriculum festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen
sind zu erfüllen
Lernergebnis: Über das im jeweiligen Modul definierte Lernziel wird Einblick in ein anderes Fachgebiet gewonnen.
Hinweis:
- Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
- Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.