Lehrveranstaltungen



Im praktischen Teil sind Pflichtmodule im Ausmaß von 28,5 ECTS-AP zu absolvieren.
Pflichtmodule Praktischer Teil (28,5 ECTS-AP)
Zur übergeordneten Rubrik
Die Selbsterfahrung umfasst 50 Stunden. Sie bietet die Möglichkeit, sich selbst und andere in der Gruppe zu erfahren, die eigene Wirkung auf andere Gruppenmitglieder sowie in der Gruppe ablaufende Prozesse wahrzunehmen und über die eigene berufliche und persönliche Entwicklung zu reflektieren.
F1. Selbsterfahrung (3 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über Grunderfahrungen in der Auseinandersetzung mit sich selbst und anderen und haben ihre Selbst- und Fremdwahrnehmung mit besonderer Berücksichtigung von Genderaspekten erweitert.
Das Praktikum umfasst 480 Stunden und bietet die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in Arbeitsfeldern psychosozialer Versorgung zu sammeln.
F2. Praktikum (24 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über erste praktische Erfahrungen im Bereich der psychosozialen Versorgung. Sie können eine erste Beziehung der Theorie zur Praxis herstellen, um ihre Eignung und Motivation auf der Basis von Erfahrung einschätzen zu können.
Das Modul umfasst die fachliche und persönliche Bearbeitung von Erfahrungen, die im Praktikum gemacht wurden.
F3. Supervision zum Praktikum (2 SSt., 1,5 ECTS-AP) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: Beginn des Praktikums gemäß § 8 (2) Modul F2
Lernergebnis: Die Studierenden können die gesammelten Erfahrungen evaluieren/analysieren und sich mit der Rolle einer professionellen Helferin/eines professionellen Helfers auseinandersetzen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.