Lehrveranstaltungen



Pflichtmodule (135 ECTS-AP)
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Pflichtmodul 4: Grundlagen der Medienwissenschaft (5 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden können die Grundbegriffe der Medienwissenschaft wissenschaftlich benennen und angemessen beurteilen; sie sind in der Lage, einen Überblick über zentrale Fragestellungen, Ansätze und Ergebnisse der Medienforschung zu geben und nach exemplarischer Einarbeitung in die Methoden der Medienanalyse diese zu erkennen, zu beschreiben und kritisch zu analysieren.
Pflichtmodul 7: Literaturtheorie und Methoden der Literaturwissenschaft (2,5 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolviertes Pflichtmodul 3
Lernergebnis: Die Studierenden können Literaturtheorien und theoretisch-methodische Paradigmata der Literaturwissenschaft erklären und beurteilen, sie sind in der Lage, die Geschichtlichkeit ebenso wie die Gleichzeitigkeit und fortlaufende Ausdifferenzierung literaturtheoretischer und methodischer Konzeptualisierungen zu erfassen und die Systematik der Literaturwissenschaft kritisch zu beurteilen; sie haben die Fertigkeit, hermeneutische und semiotische Prozesse zu beschreiben und theoretisch-methodische Zugänge zu literarischen Texten darzustellen und zu begründen.
Pflichtmodul 9: Spracherwerb und Sprachgebrauch (5 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: keine
Lernergebnis: Die Studierenden können Grundlagen des Zweitspracherwerbs, Zusammenhänge zwischen Sprache und Kognition, Sprache und Gesellschaft und damit auch sprachliche Variation und Variabilität (sozial, medial, räumlich, zeitlich) darstellen und erläutern. Gesellschaftliche und individuelle Phänomene im Zusammenhang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit können problemorientiert diskutiert werden. Die Studierenden sind dazu in der Lage, theoretische Grundlagen und Forschungsmethoden auf dem Gebiet der mündlichen Kommunikation darzustellen, konkrete kommunikative Gattungen im Bereich der gesprochenen Sprache zu analysieren und einzuordnen; zudem können sie die Unterschiede zwischen geschriebener und gesprochener Sprache beschreiben und Normen im Bereich des Mündlichen diskutieren.
Pflichtmodul 13: Neuere deutsche Literaturwissenschaft II (7,5 ECTS-AP; 4 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 3, 7
Lernergebnis: Die Studierenden können literatur- und kulturgeschichtliche Zusammenhänge am Beispiel repräsentativer Autorinnen und Autoren, Werke und Gattungen vor allem des 18. bis mittleren 19. Jahrhunderts ) benennen, sie können Kanonisierungs- und Rezeptionsprozesse beschreiben; sie können das Zusammenwirken von gesellschaftlichen, literatur- und kulturgeschichtlichen (u.a. genderspezifischer) Entwicklungen beschreiben; sie haben die Fertigkeit, literarische Texte selbstständig nach wissenschaftlichen Normen zu interpretieren.
Pflichtmodul 18: Literaturwissenschaftliches Spezialgebiet (5 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 10, 13
Lernergebnis: Fähigkeit zur Aufarbeitung und kritischen Reflexion des Forschungsstands bezogen auf ein ausgewähltes Thema; Kompetenz in der Anwendung dieses Wissens auf eine konkrete literaturwissenschaftliche Fragestellung; Versiertheit in der Analyse von Texten und Äußerungen unter verschiedenen literaturwissenschaftlichen Perspektiven; Fähigkeit zur Abfassung einer schlüssigen, wissenschaftlichen Normen entsprechenden Darstellung der erzielten Ergebnisse im Rahmen einer Seminararbeit
Pflichtmodul 19: Repetitorium Leseliste (5 ECTS-AP; 2 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: positiv absolvierte Pflichtmodule 10, 13
Lernergebnis: Die Studierenden verfügen über ein breites literarhistorisches Wissens; sie haben die Fertigkeit verschiedene interpretatorische Zugänge zu formulieren; sie haben die Fertigkeit literarische Texte differenziert und analytisch begründet zu beurteilen nicht nur hinsichtlich literarhistorischer Entwicklungen anhand kanonisierter Autorinnen und Autoren und Werke, sondern auch in Bezug auf Entwicklungen im literarischen Leben der Gegenwart.
Pflichtmodul 20: Bachelorarbeit (10 ECTS-AP; 1 SSt.) (keine Lehrveranstaltungen)
Anmeldevoraussetzung: für Bachelorarbeiten aus Neuerer Sprachwissenschaft positiv absolviertes Pflichtmodul 16 für Bachelorarbeiten aus Neuerer deutscher Literaturwissenschaft positiv absolviertes Pflichtmodul 18 für Bachelorarbeiten aus Älterer deutscher Literaturwissenschaft oder Älterer Sprachwissenschaft positiv absolviertes Pflichtmodul 17
Lernergebnis: Die Studierenden können das theoretische und methodische Instrumentarium der Germanistik auf eine eingegrenzte Fragestellung anwenden.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.