Lehrveranstaltungen



INFO Masterstudium Vergleichende Literaturwissenschaft laut Curriculum 2009 (120 ECTS-AP, 4 Semester)
Zur übergeordneten Rubrik
§ 7 Praxis (keine Lehrveranstaltungen)
(1) Die Studierenden des Masterstudiums Vergleichende Literaturwissenschaft haben zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen die Möglichkeit, anstelle eines Wahlmoduls (15 ECTS-AP) eine Praxis im Umfang von 360 Stunden bzw. 15 ECTS-AP zu absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. (2) Die Praxis kann frühestens nach Abschluss des zweiten Semesters absolviert werden. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. (3) Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 5 zu absolvieren. (4) Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen.

Hinweis:
  • Es können sich noch Änderungen im Lehrveranstaltungsangebot sowie bei Raum- und Terminbuchungen ergeben.
  • Bitte wählen Sie für das Lehrveranstaltungsangebot die Fakultät aus, der Ihre Studienrichtung zugeteilt ist.