Herausarbeitung der Interdependenz der rechtsdogmatischen Fächer des Rechtsstudiums und der Rechtsphilosophie
Einführung zu Grundproblemen der Rechtsphilosophie (Problem der Geltungsbegründung, Rechtsanwendungsproblem, Verhältnis von Recht und Moral etc) sowie darauf aufbauend Eingehen auf zeitgenössische Ansätze (etwa Dworkin, Rawls, Critical Legal Studies, Kommunitarismus etc). Die Vorlesung erfordert keine speziellen philosophischen Vorkenntnisse.
Einübung des problem- bzw frageorientierten Denkens: ausgehend von philosophischen Problemen, Herausarbeitung des Spektrums möglicher Antworten