323160 Kollektivarbeitsrecht

Sommersemester 2012 | Stand: 12.11.2021 LV auf Merkliste setzen
323160
Kollektivarbeitsrecht
UE 2
2
wöch.
semestral
Deutsch
Die Studierenden verfügen nach positivem Abschluss der Lehrveranstaltung über breites Wissen über die Begriffe, Konzepte und Quellen sowie den geschichtlichen und allgemeinen Hintergrund des Kollektivarbeitsrechts. Sie sind zudem in der Lage, durch dieses erlernte Wissen selbständig Kollektivarbeitsrechtsfälle zu lösen und höchstgerichtliche Rechtsprechung zu interpretieren.
Begriffe, Konzepte und Quellen des Kollektivarbeitsrechts sowie geschichtlicher und allgemeiner Hintergrund; Fälle und Rechtsprechung.
interaktiv; Vortrag und Lösen von Fällen unter Mitwirkung der Studierenden
Von den Studierenden wird aktive Mitarbeit und eigenständige Vorbereitung der Themen erwartet. Mitarbeitsleistungen können dabei in jeder Lehreinheit erbracht werden. Zudem gibt es eine abschließende Klausur.
Reissner, Lern- und Übungsbuch Arbeitsrecht, 4. Auflage (2011) oder eine vergleichbare Lernunterlage. Weiters eine aktuelle Gesetzesausgabe zum Arbeitsrecht, zB Wachter, Arbeitsrecht. Normensammlung für die betriebliche Praxis oder Radner/Reissner/Herzeg, Arbeitsrecht, 10. Auflage (2011)
Beginn: 13.03.2012