613186 Konsekutivdolmetschen II B-Sprache / A-Sprache (Englisch - Deutsch): Konsekutivdolmetschen II C-Sprache / A-Sprache (Englisch - Deutsch)

Wintersemester 2018/2019 | Stand: 07.02.2019 LV auf Merkliste setzen
613186
Konsekutivdolmetschen II B-Sprache / A-Sprache (Englisch - Deutsch): Konsekutivdolmetschen II C-Sprache / A-Sprache (Englisch - Deutsch)
UE 2
2,5
wöch.
semestral
Deutsch
Kompetenz im Konsekutivdolmetschen. Idiomatisch einwandfreie und selbstsichere Präsentation im Deutschen.

Dolmetschen von längeren, anspruchsvolleren Textabschnitten unterschiedlicher Themengebiete aus dem Englischen ins Deutsche. Die Festigung der erlernten Konsekutivtechniken anhand komplexerer Reden und der gleichzeitige Ausbau der sprachlichen Wiedergabe in der Zielsprache werden in diesem Kurs thematisiert. Vorbereitung auf die 3. DP.

Dolmetschen von längeren, anspruchsvolleren Reden unterschiedlicher Themengebiete aus dem Englischen ins Deutsche. Feedback im Plenum. Selbstevaluierungen.

laufende Evaluierung der Dolmetschleistung und der Vorbereitung (regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung!), Endprüfung, Selbstevaluierung

Andrew Gillies Note-Taking for Consecutive Interpreting - A Short Course. Manchester, St. Jerome Publishing, 2005, 239 pages.

Positive Note in der LV "Konsekutivdolmetschen E-D I"

Vor vollständiger Absolvierung der StEOP, dürfen Lehrveranstaltungen im Umfang von max. 22 ECTS-AP vorgezogen werden. Studierende, die vor dem Wintersemester 2016/2017 ein Bachelor- oder Diplomstudium begonnen haben und die StEOP nach den bisherigen Bestimmungen noch nicht absolviert haben, dürfen vor positiver Absolvierung der StEOP bis zum 30.11.2017 Lehrveranstaltungen in einem uneingeschränkten Umfang (im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten) vorziehen. Nach diesem Datum muss die StEOP positiv abgeschlossen sein, damit weiter Lehrveranstaltungen absolviert werden können

Beginn: Semesterbeginn

siehe Termine